Dr. med. Claus Jung
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Oberflächliches Fruchtsäure-Peeling
Wirkungsweise
Für das oberflächliche Fruchtsäure-Peeling verwenden wir eine aus Zuckerrohr gewonnene Fruchtsäure namens Glykolsäure. Das Prinzip des oberflächlichen Fruchtsäure-Peelings besteht im Wesentlichen in der Ablösung der Hornschicht der Haut mit Hilfe von natürlichen Fruchtsäuren. Fruchtsäuren vermindern den Zusammenhalt von Hornschuppen, so daß ihre Ablösung von der Haut erleichtert wird. Durch die Ablösung wird die Zellregeneration angeregt. Die Haut wirkt insgesamt glatter und jugendlicher. Bei unreiner Haut oder Akne hat die Behandlung auch eine reinigende Wirkung.
Anwendungsgebiete
Das oberflächliche Fruchtsäure-Peeling hat seine Domäne in der Behandlung von Sonnenschäden, kann aber auch zur Akne-Behandlung, v.a. bei den nicht entzündlichen Akneformen, eingesetzt werden. Es löst Hornreste und Unebenheiten, lässt dadurch den Talg besser abfließen und macht die Haut geschmeidig. Die Haut wirkt frischer und jünger. Das sehr sichere Verfahren ist auch für dunkle, z.B. asiatische Hauttypen geeignet.
Vorbehandlung
Auf die Schälbehandlung mit Fruchtsäuren muss die Haut zwei Wochen lang vom Patienten vorbereitet werden. Dabei wird die Haut mit einem niedrig dosierten Fruchtsäure-Präparat eingecremt. Dadurch wird eine Verdünnung der Hornzellschicht erreicht, und die Haut an die Fruchtsäure gewöhnt. Leiden Sie unter wiederkehrenden Herpesbläschen, sollten Sie 24 Stunden vor bis 5 Tage nach der Behandlung Aciclovir-Tabletten 5x200mg einnehmen, da es ansonsten durch die mechanische Irritation evtl. zu einem ausgedehnten Herpesbefall der behandelten Stellen kommen kann.
Zum Peeling erscheinen Sie bitte ungeschminkt, ohne die Haut vorher einzucremen. Bitte auch kein Parfüm, keine Rasur, kein Schwimmbadbesuch. Eine Woche vor und nach dem Peeling dürfen außerdem keine irritierenden Lokaltherapeutika verwenden (z.B. Vitamin-A-Säure, Benzoylperoxid, Salicylsäure).
Behandlung
Nach Entfettung der Haut mit einer alkoholischen Lösung wird ein alpha-Hydroxysäure-Gel mit einem Pinsel auf die betroffenen Hautstellen aufgetragen. Bei der ersten Behandlung beginnt man mit einer niedrigen Konzentration der Lösung, in der Regel 20%. Nach kurzer Zeit, ca. 1-3 Minuten tritt ein leichtes Brennen auf der Haut auf, welches sofort mit einer Unterbrechungslösung neutralisiert wird.
Nachbehandlung
Nach der Schälbehandlung mit Fruchtsäuren ist der Patient durchaus geschäftsfähig („Lunch-Time-Peeling“). Die Haut ist lediglich für einige Stunden etwas gerötet, wie bei einem leichten Sonnenbrand. Um die Reizungserscheinungen zu lindern, können Sie ein kühlendes Tuch auf die entsprechenden Stellen legen. Wenn ein sehr intensives Peeling durchgeführt wurde, kann die Haut zwei bis vier Tage leicht schuppen. Schmerzen und Schwellungen treten nach der Behandlung nicht auf. Sollte es dennoch zu Schmerzen, Nässen der Haut oder sogar Bläschenbildung kommen, stellen Sie sich bitte umgehend wieder bei uns vor, da durch wirksame Gegenmaßnahmen eine solche, sehr ungewöhnliche, überschießende Reaktion abgedämpft werden kann.
Bitte vermeiden Sie, die Haut nach der Behandlung zusätzlich zu irritieren. Make Up sollten Sie am Tag der Behandlung nicht auftragen. Zwei bis vier Tage sollten Sie keine Fruchtsäurecreme auf die Haut auftragen, sondern eine empfohlene Feuchtigkeitscreme je nach Bedarf zwei- bis dreimal täglich. Anschließend können Sie bis zum nächsten Peeling wieder die Fruchtsäurecreme verwenden. Während des Behandlungszyklus verzichten Sie bitte auf Solarienbesuche und Sonnenbäder, ggf. sind im Sommer im Freien Sonnenschutzcremes aufzutragen. Das Fruchtsäurepeeling kann beliebig oft wiederholt werden. Vier Peelings im Abstand 1-2 Wochen führen aber meist schon zum erwünschten Erfolg. Die Auswahl der Konzentration der Peelinglösung orientiert sich jeweils am Ausmaß der Irritation der Haut bei der letzten Behandlung. Ist die Haut wenig irritiert, kann zügig auf die maximale Fruchtsäurekonzentration gesteigert werden.
Risiken und Nebenwirkungen
V.a. bei den ersten Anwendungen können Irritationen, wie Schuppenbildung, Hautrötung, Hitzegefühl, Jucken, Brennen und eventuell Verschorfung der obersten Hautschichten auftreten. Diese Reaktionen lassen im Laufe der Zeit nach, da sich die Haut an das Peeling gewöhnt.
Gegenanzeigen
Gegenanzeigen, bei denen ein Chemical-Peeling nicht durchgeführt werden darf, sind Hautinfektionen (also z.B. Eiterpusteln oder frischer Herpes im Gesicht), die Weißfleckenkrankheit (Vitiligo), vorrausgegangene Schleifbehandlungen (z.B. zur Behandlung von tieferen Aknenarben) oder Hautoperationen, Keloide (Wulstnarben) in der Vorgeschichte, dunklere Hauttypen, innerliche Behandlung mit Vitamin A-Säure (z.B. mit Roaccutan bei zur Aknebehandlung) in den letzten 6 Monaten.